Code of Conduct der Vermop GmbH

Seit über 95 Jahren arbeitet die VERMOP GmbH (nachfolgend „VERMOP“) für das Wohl des Menschen und übernimmt auch Verantwortung für gesellschaftliche und umweltrelevante Belange. Der Mensch, seine Arbeit und seine Umwelt stehen bei allem, was VERMOP entwickelt, im Mittelpunkt.

Dieser Code of Conduct definiert die Grundsätze und Anforderungen von VERMOP, um die Verantwortung gegenüber den Menschen und der Umwelt wahrzunehmen.

VERMOP sieht diese Grundsätze und Anforderungen nicht nur für sich, sondern auch für alle Lieferanten und Dienstleister als Mindestanforderungen für die Verantwortung gegenüber den Menschen und der Umwelt an.

1. Ethik

1.1. Einhaltung der Gesetzte

VERMOP hält die Gesetze und Verordnungen der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ein.

1.2 Verbot von Korruption und Bestechung

VERMOP toleriert keine Form von Korruption, Bestechung oder Erpressung noch beteiligt sie sich daran, einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen an Amtsträger, um deren Entscheidungsfindung zu beeinflussen. Es werden keine Geschenke oder Bewirtungen angeboten, um eine Geschäftsbeziehung unangemessen zu beeinflussen.

1.3 Fairer Wettbewerb

VERMOP hält die Regeln fairen Wettbewerbs ein und beachtet alle geltenden Wettbewerbs- und/oder Kartellgesetze, um wirtschaftliche Effizienz, Entwicklung und Innovationen zu fördern.

1.4 Bekämpfung von Geldwäsche

VERMOP hält alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche ein und setzt die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscheaktivitäten um. VERMOP akzeptiert nur Geldmittel aus legitimen Quellen.

1.5 Datenschutz und Vertraulichkeit
VERMOP verwaltet und schützt alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsordnung, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
VERMOP achtet die vertraulichen Geschäftsinformationen anderer und schützt entsprechende Rechte.

1.6 Hinweisgebersystem
VERMOP ermutigt ihre Beschäftigten, Bedenken, Beschwerden oder möglicherweise illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz oder bei geschäftlichen Aktivitäten vertraulich zu melden, ohne dass Einschüchterungen, Belästigungen oder Repressalien ihnen drohen und stellt ihnen entsprechende Möglichkeiten der anonymen Meldung (Hinweisgebersystem) zur Verfügung. VERMOP untersucht derartige Meldungen und ergreift ggf. Korrekturmaßnahmen.

2. Menschen- und Arbeitsrechte

2.1 Menschenrechte

VERMOP respektiert die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Menschenrechte eines Jeden. Der Schutz der international anerkannten Menschenrechte wird gewährleistet.
VERMOP beschäftigt keine Sicherheitskräfte, die das Verbot von Folter sowie unmenschlicher Behandlung missachten, Leib und Leben verletzen oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigen. Auch führt VERMOP keine widerrechtlichen Zwangsräumungen durch.

2.2 Keine Belästigung und keine Nötigung

VERMOP toleriert kein Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt), das als sexuell, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch angesehen werden kann.

2.3 Faire Arbeitsbedingungen und Diversität

VERMOP fördert die Chancengleichheit am Arbeitsplatz, achtet die Koalitionsfreiheit und die Gleichbehandlung ihrer Beschäftigten unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie Geschlecht und Alter. VERMOP vergütet ihre Beschäftigen angemessen und gewährleistet die Zahlung der gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlöhne. Außerdem achtet VERMOP darauf, dass die für das jeweilige Land gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit eingehalten wird.

2.4 Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei

VERMOP beschäftigt niemanden gegen seinen Willen noch zwingt VERMOP Menschen zur Arbeit. Maßnahmen wie Erpressung, z. B. durch Einbehaltung des Reisepasses oder ähnliches, werden nicht geduldet.

2.5 Verbot von Kinderarbeit

VERMOP beschäftigt niemanden ohne den Nachweis, dass der/die Beschäftigte mindestens 15 Jahre alt ist und hält die Bestimmungen zum Verbot und zum Gebot zur Beseitigung von der schlimmsten Form der Kinderarbeit gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ein. Sieht eine nationale Regelung strengere Maßstäbe vor, gilt diese.

2.6 Gesundheit und Sicherheit

VERMOP sorgt für angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum wirksamen Schutz ihrer Beschäftigen vor Unfällen, chemischen, biologischen und physikalischen Gefahren sowie Berufskrankheiten, einschließlich Mitarbeiterunterweisungen und persönlicher Schutzausrüstung.
VERMOP identifiziert und verhindert wirksam relevante Arbeitssicherheitsrisiken am Arbeitsplatz und ggf. in den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Wohnräumen, erarbeitet geeignete Notfallpläne und führt regelmäßige Sicherheitsschulungen für ihre Beschäftigten durch.

3. Umweltschutz und Energieeffizienz

• VERMOP beachtet die gesetzlichen Anforderungen und internationalen Normen zum Umweltschutz. VERMOP achtet darauf, dass durch ihr Unternehmen kein umweltbezogenes Risiko im Sinne des LkSG und keine schädliche Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Lärmemission oder ein übermäßiger Wasserverbrauch entsteht.
• VERMOP hat ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 eingeführt.
• VERMOP praktiziert eine systematische Entwicklung von Produkten, die dazu beiträgt, den Einsatz von Energie, Wasser und weiteren Rohstoffen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu reduzieren.
• Zum Schutz des Lebens an Land und unter Wasser (Biodiversität) entscheidet sich VERMOP im Rahmen der Möglichkeiten für umweltfreundliches Rohmaterial.
• VERMOP minimiert Abfälle und fördert Kreislaufwirtschaft, indem er wiederverwertbare Produkte und Verpackungen herstellt bzw. einsetzt und die Rückführung von Wertstoffen zum Recycling erleichtert.
• VERMOP reduziert die mit ihren Geschäftsaktivitäten verbundenen Kohlenstoffemissionen wirksam. In diesem Zuge unterstützt VERMOP möglichst gebündelte Bestellungen, um den Kohlenstoff-Fußabdruck für den Transport zu minimieren.

4. Produktsicherheit

VERMOP hält die Produktsicherheitsvorschriften ein, kennzeichnet Produkte ordnungsgemäß und kommuniziert die Anforderungen an die Produkthandhabung umfassend. Bei Bedarf stellt VERMOP die entsprechende Dokumentation einschließlich aller notwendiger sicherheits- und umweltrelevanten Informationen zur Verfügung (z. B. für Gefahrstoffe).

5. Lieferantenkette

VERMOP vereinbart mit ihren Lieferanten entsprechende Vereinbarungen, um die Werte und Ziele aus diesem Code of Conduct auch in der Lieferantenkette erfüllen zu können.

Stand: August 2023

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