ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SCHULUNGSMASSNAHMEN

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle von der Firma VERMOP GmbH durchgeführten Schulungsmaßnahmen (offene, überbetriebliche oder berufsbegleitende Seminare, Lehrgänge, Training sowie Inhouse-Schulungen, im weiteren „Schulungsmaßnahmen“ genannt), unabhängig davon, ob diese Maßnahmen in den Räumlichkeiten der Firma VERMOP GmbH oder extern durchgeführt werden. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere des Kunden bzw. Teilnehmers, werden nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit der Firma VERMOP GmbH .

2. Vertrag

Für die Teilnahme an den Schulungsmaßnahmen ist eine vorherige Anmel-dung erforderlich. Die verbindliche Anmeldung kann per Brief, Fax, E-Mail oder Internet erfolgen. Die Anmeldungen werden von der Firma VERMOP GmbH in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Vertrag zwischen der Firma VERMOP GmbH und dem Kunden kommt zustande durch Übersendung der Annahmeerklärung in Textform. Die Firma VERMOP GmbH wird die Annahmeerklärung zeitnah im Vorfeld der jeweiligen Schulungsmaßnahme versenden.

3. Durchführung

Die ausgeschriebene Schulungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt und den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Firma VERMOP GmbH behält sich vor, den Referenten auszutauschen bzw. den Veranstaltungsablauf zu ändern, sofern hierdurch der Schulungszweck nicht verändert wird. Auch ist die Firma VERMOP GmbH berechtigt, die Schulungsmaßnahme an einem anderen Ort als ausgeschrieben durchzuführen, wobei diese Änderung mindestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn den Teilnehmern mitgeteilt werden muss. Sollte die Firma VERMOP GmbH den Veranstaltungsort ändern, ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung bei der Firma VERMOP GmbH eingegangen sein. Ein Anspruch auf Durchführung der Schulungsmaßnahme durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Bei Inhouse-Schulungen wird der Veranstaltungsort im Vorfeld mit dem Kunden festgelegt.

4. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, den üblichen Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Soweit der Kunde nicht auch Teilnehmer ist, muss er den oder die von ihm ent-sandten Teilnehmer zur Einhaltung der vorstehenden Regelung verpflichten.

5. Urheberrechte

Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band sowie jedwede andere elektrische bzw. elektronische Aufzeichnung der Schulungsmaßnahme ist nicht gestattet. Die den Teilnehmern ausgehändigten Unterlagen sowie Software und andere für Schulungszwecke überlassene Medien dürfen ohne eine schriftliche Be-stätigung der Firma VERMOP GmbH weder weitergegeben noch anderweitig – auch auszugsweise – vervielfältig werden.

6. Rücktritt, Kündigung, Stornokosten

Der Teilnehmer bzw. Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer aus dem eigenen Personalbestand zu benennen. Für den Fall des Rücktritts, der schriftlich erklärt werden muss, wird grund-sätzlich der volle Vertragspreis geschuldet. Der Veranstalter lässt sich aber folgende Aufwendungssätze bei Rücktritt innerhalb der genannten Fristen anrechnen:- weniger als 4 Wochen vor der Bildungsveranstaltung: Berechnung von 25 % – weniger als 3 Wochen vor der Bildungsveranstaltung: Berechnung von 50 % – weniger als 2 Wochen vor der Bildungsveranstaltung: Berechnung von 75 % – weniger als 10 Tage vor der Bildungsveranstaltung: Berechnung 100% der anfallenden Teilnehmergebühr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der Firma VERMOP GmbH. Besteht für die Schulungsmaßnahme eine Warteliste, wird die Firma VERMOP GmbH die entsprechenden Interessenten umgehend kontaktieren. Rückt einer der Interessenten nach, schuldet der Kunde nur eine Bearbeitungspauschale i. H. v. 50,00 € netto. Vermittelt der Kunde einen Ersatzkun-den, fällt ebenfalls nur diese Bearbeitungspauschale an. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Firma VERMOP GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist bzw. der ersparte Aufwand höher ausfällt. Die Firma VERMOP GmbH kann wegen mangelnder Beteiligung, Absage oder Ausfall des Referenten oder anderer von der Firma VERMOP GmbH nicht zu vertretender Gründe vom Vertrag zurücktreten. Die Firma VERMOP GmbH wird die entsprechende Erklärung zeitnah nach Offenkundigkeit des entsprechenden Umstandes mitteilen. Bei sich abzeichnender mangelnder Teilnehmerzahl kann die Firma VERMOP GmbH aber zuwarten bis 7 Tage vor geplantem Beginn der Schulungsmaßnahme. Im Fall des Rücktritts durch die Firma VERMOP GmbH werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Firma VERMOP GmbH aufgrund des Rücktritts sind ausgeschlossen.Bei firmenspezifischen Inhouse-Schulungen gilt die schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien. Sollte es zu einer Kündigung kommen, so werden die bereits angefallenen Kosten nach Aufwand und – sofern möglich – nach Belegen und einem Zeitprotokoll abgerechnet. Intern beim Veranstalter gelei-stete Vorbereitungsstunden werden wie folgt berechnet:Für den Referenten: 100,00 € / Stunde Für die Bürotätigkeit: 45,00 € / Stunde Fahrtkosten: 0,35 € / KilometerFahrtzeit Referent: 65,00 € / Stunde

7. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr wird dem Kunden etwa zwei Wochen vor Beginn der Schulungsmaßnahme in Rechnung gestellt und ist mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Sollte die Zahlung nicht bis zum Beginn der Schulungsmaßnahme erfolgt sein, behält sich die Firma VERMOP GmbH vor, den Teilnehmer von der Schulung solange auszu-schließen, bis die Zahlung erfolgt ist. Firmenspezifische Inhouse-Seminare werden grundsätzlich mit folgenden Verrechnungssätzen berechnet:Tagessatz: 1.200,00 €Stundensatz: 65,00 € / angefangene Stunde Fahrtkosten: 0,35 € / Kilometer Hinzugesetzt werden gegen Belegvorlage die Positionen Übernachtung und Verpflegung des oder der Referenten, soweit An- und Abreise nicht am Schulungstag möglich sind. Zu den in diesen AGB erwähnten Beträgen ist noch jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzusetzen.

8. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Firma VERMOP GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Die Firma VERMOP GmbH haftet nicht für Unfälle und sonstige Schäden auf dem Weg nach und von der Schulungsstätte.

9. Datenschutz

Zur Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Kunden bzw. Teilnehmers im Computersystem der VERMOP GmbH verarbeitet. Dabei werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) beachtet. Die Datenschutzerklärung kann unter https://www.vermop.de/datenschutzerklaerung/ eingesehen werden.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Abänderungen des Vertragsverhältnisses bedürfen – ebenso wie das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses – der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung der Schriftformvereinbarung.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus der Veranstaltung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Wertheim, soweit der Vertrag zustande kommt mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

Stand: August 2023

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